Versicherungsbegriffe — kurz und klar erklärt.
Such einen Begriff oder klick durchs Alphabet. Kein Fachchinesisch — nur was du wirklich wissen musst.
- Abstrakte Verweisung
- Eine Klausel in BU-Verträgen: Der Versicherer könnte sagen "du kannst ja was anderes machen" und damit die Leistung verweigern. Gute Tarife verzichten heute darauf — beim Abschluss unbedingt prüfen.
- Allgefahrendeckung
- Erweiterung der Hausratversicherung: Nicht nur die genannten Gefahren (Feuer, Wasser, Einbruch) sind versichert, sondern alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Teurer, aber lückenloser.
- Beitragsbefreiung
- Bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit übernimmt der Versicherer deine Beiträge selbst — der Vertrag läuft weiter, du zahlst nichts. Standard bei guter BU oder Risikoleben, aber nicht überall enthalten.
- Berufsunfähigkeit (BU)
- Du kannst deinen aktuellen Beruf zu mindestens 50 Prozent länger als sechs Monate nicht mehr ausüben — egal aus welchem gesundheitlichen Grund. Eine BU-Versicherung zahlt dann eine vereinbarte Monatsrente.
- Deckungssumme
- Maximaler Betrag, den der Versicherer im Schadenfall übernimmt. Bei Privat-Haftpflicht 10 Millionen Euro mindestens, lieber mehr — Personenschäden werden schnell sehr teuer.
- Elementarschaden
- Schäden durch Naturgewalten: Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Nicht automatisch in Hausrat- oder Wohngebäudepolicen drin — meist als Zusatzbaustein.
- Erwerbsunfähigkeit (EU)
- Strenger als Berufsunfähigkeit: Du kannst überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen. Die gesetzliche EU-Rente ist für ab 1961 Geborene niedrig — eine private BU ist meist die bessere Absicherung.
- Forderungsausfalldeckung
- Wichtige Erweiterung der Privat-Haftpflicht: Wenn ein anderer dir Schaden zufügt, aber selbst nicht zahlen kann (kein Geld, keine Versicherung), springt deine eigene Haftpflicht ein.
- Gebundener Vermittler
- Vermittler, der ausschließlich Produkte eines Versicherers (oder Konzerns) anbietet — ich zum Beispiel arbeite gebunden für die SIGNAL IDUNA. Vorteil: tiefe Produktkenntnis. Nachteil: kein Vergleich mehrerer Anbieter.
- Karenzzeit
- Wartezeit nach Eintritt eines Versicherungsfalls, bis die Leistung beginnt. Beispiel: Krankentagegeld mit 6 Wochen Karenz — der Versicherer zahlt erst ab Tag 43, davor läuft die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers.
- Nachversicherungsgarantie
- BU-Klausel: Du darfst deinen Schutz bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt eines Kindes, Gehaltssprung, Immobilienkauf) ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Gold wert, falls sich später dein Bedarf ändert.
- Obliegenheit
- Pflichten, die du als Versicherter hast: Schaden rechtzeitig melden, sorgfältig handeln, wahrheitsgemäß antworten. Verletzt du sie grob fahrlässig oder vorsätzlich, kann der Versicherer kürzen oder die Leistung verweigern.
- Selbstbeteiligung (SB)
- Eigenanteil pro Schaden. Beispiel: 300 Euro SB in der Kasko bedeutet, du zahlst die ersten 300 Euro selbst, den Rest übernimmt der Versicherer. Höhere SB = niedrigerer Beitrag.
- Tarifierung
- Wie der Versicherer deinen Beitrag berechnet. Faktoren je nach Sparte: Alter, Beruf, Wohnort, Vorerkrankungen, KFZ-Schadenfreiheitsklasse, Gebäudewert. Gleicher Schutz kann für unterschiedliche Personen verschieden viel kosten.
- Versicherungsmakler
- Unabhängiger Vermittler, der nicht an einen Versicherer gebunden ist und mehrere Anbieter vergleicht. Wird vom Kunden bezahlt (über Provision oder Honorar) — anders als ich, der gebundener Vermittler ist.
- Versicherungsnehmer vs. Versicherte Person
- Der Versicherungsnehmer (VN) schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge. Die Versicherte Person (VP) ist die Person, deren Risiko abgesichert wird. Oft identisch, kann aber auseinanderfallen — z.B. Eltern schließen für ihr Kind eine BU ab.
- Versorgungslücke
- Differenz zwischen erwarteter gesetzlicher Rente und dem Nettoeinkommen, das du im Alter brauchst, um deinen Lebensstandard zu halten. Ohne private Vorsorge entsteht typischerweise ein Einkommensabfall von 30 bis 50 Prozent.
- Wartezeit
- Zeit nach Vertragsabschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht greifen. Bei privaten Krankenzusatzversicherungen oft 8 Monate für Zahnersatz, 3 Monate für Allgemeines. Vor Ablauf gibt es nur Notfall-Leistungen.
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